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1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kaufleuten, d. h. Vollkaufleuten, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Bedingungen liegen allen Angeboten und Bestellungen, Aufträgen und Lieferungen zugrunde und werden durch Auftragserteilung, durch Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen und durch unterlassenen Widerspruch anerkannt. Die Bedingungen gelten für die gesamte zukünftige Geschäftsverbindung bis auf unseren Widerruf. Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten abweichenden Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Bestellannahme und Vertragsschluss
Eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder durch Ausführung der Lieferung erfüllt wird. Nimmt die PEGATEC GmbH die Bestellung nicht an, teilt sie dies dem Besteller mit. Mündliche Neben- und Ergänzungsabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
3. Vertragsstrafe und Schadensersatz
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfüllt, so kann dem Auftraggeber 10% des Auftragswertes, höchstens jedoch 10.000 Euro berechnet werden. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote und Preise sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für unsere Katalogpreise. Die Berechnung erfolgt dabei zu den am Tage der Ausführung der Lieferung oder Leistung (Versandtag) gültigen Preisen. Alle angegebenen Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der gesetzl. MwSt und der Versandkosten. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die PEGATEC GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls der PEGATEC GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die PEGATEC GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. Zölle, Gebühren, Ein- und Ausfuhrabgaben und sonstige Kosten einer Lieferung ins Ausland trägt der Besteller. Bei Zahlung aus dem Ausland, trägt der Besteller die anfallenden Bankspesen.
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5. Lieferbedingungen und Versand
Die Gefahr für den zufälligen Untergang von Sendungen geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Lager verlässt. Dies gilt auch dann, wenn eigene Transportmittel verwendet werden. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Material sowie behördliche Anordnungen. Wir werden auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers die Sendung gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden und andere versicherbare Risiken versichern. Bei allen Sendungen berechnen wir Versand- und Verpackungsspesen in der in unserer Preisliste oder dem Angebot angegebenen Höhe. Der Versand erfolgt auf dem uns als geeignet erscheinenden Weg und der uns passend erscheinenden Verpackung. Der Auftraggeber hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Schäden und Fehlmengen sind sofort festzustellen und auf der Empfangsquittung zu vermerken.
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6. Haftung bei Lieferverzug
Wir haften für die Einhaltung der Lieferfristen nur, wenn die Fristen ausdrücklich schriftlich von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. Wir sind an verbindliche Liefertermine nur gebunden, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen (Installationsvoraussetzungen, behördliche Genehmigungen, notwendige Information) vorgenommen hat. Verlängert sich die Lieferzeit wegen höherer Gewalt oder Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, so können hieraus keine Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Auftraggebers hergeleitet werden.
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7. Leistungsverweigerungsrecht und Rücktrittsrecht bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers
Bei einer wesentlichen, unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, die Erfüllung der Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber Vorauskasse oder Sicherheitsleistung erbracht hat. Bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
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8. Besondere Regelungen für Leasinggeschäfte
Wird dem Besteller neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unserer Hausbank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten, oder im Falle eines Vertragsschlusses auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen. Das Betreten des Lagerortes ist hierbei mit dem Besteller zeitlich abzusprechen und erfolgt insbesondere nicht zur Unzeit. Für den Fall, dass Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
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9. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass von uns gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit des Produktes erheblich mindern. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus der Qualität oder Beschaffenheit des vom Auftraggeber bereitgestellten Materials (Master) ergeben. Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Lieferdatum. Für solche Produkte, die wir nicht selbst hergestellt haben, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche die uns gegen den Hersteller oder Verkäufer des Fremdproduktes zustehen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind bei mangelhafter Leistung nach unserer Wahl auf Neulieferung oder Nachbesserung beschränkt. Die Anzahl der Nachverbesserungsversuche ist hierbei jedoch auf zwei beschränkt. Der Auftraggeber trägt bei nicht abgesprochener Versendung die Kosten und die Gefahr des Transports der mangelhaften Teile, reparierte Teile oder Ersatzlieferungen zwischen dem Aufstellungsort und unserem Lager.
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10. Ausschluss der Gewährleistungsrechte
Nimmt der Auftraggeber ohne Zustimmung Nachbesserungsmaßnahmen selbst vor, hat dies den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass seine Nachbesserung nicht ursächlich war für den nun gerügten Mangel. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Entdeckung des Mangels zu rügen. Ansonsten verliert der Auftraggeber seine Mängelansprüche. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen, ferner bei anfänglichem Unvermögen, bei zu vertretender Unmöglichkeit oder bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. Kein Rückgaberecht hat der Besteller für Ware, die nach seinen Vorgaben erstellt oder modifiziert wurde, für Ware auf Datenträgern, bei denen das Lizenzsiegel zerstört ist, sowie für Ware, die bei Download von unserer Webseite bezogen wurde.
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11. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Veräußerung ist nicht gestattet, wenn zwischen dem Auftraggeber und seinem Kunden ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Forderung aus der Weiterveräußerung vereinbart ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung der Ware entstandenen Forderungen mit allen Nebenrechten des Auftraggebers gegen den Abnehmer oder Dritte tritt der Auftraggeber bereits jetzt zur Sicherung der Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung im vollen Umfang an uns ab. Auf Aufforderung wird der Auftraggeber die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte geben. Der Auftraggeber ist jedoch ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Das Recht zur Weiterveräußerung und zum Einzug der abgetretenen Forderungen kann von uns widerrufen werden bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, einer wesentlichen Vermögensverschlechterung oder bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder sobald sich dieser mit der Zahlung von Forderungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige Kosten trägt der Auftraggeber, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist. Der Auftraggeber hat uns jederzeit auf Verlangen über den Bestand und die Veräußerung die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
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12. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gespeichert werden.
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13. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und Gerichtsstand ist Dachau. Auf alle Verträge, die mit uns abgeschlossen werden, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Abkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG) wird ausgeschlossen. Bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie weiter getroffenen Vereinbarungen bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
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